Vorbemerkung der Redaktion: Gleich lautende Verträge wie Luxemburg haben mit dem Kiewer Bandera-Regime laut Aussagen des Luxemburger Außenministeriums alle 27 EU-Staaten und einige weitere NATO-Staaten, die nicht EU-Mitglied sind, abgeschlossen. Bekannt gemacht wurde das nur vom Präsidenten mit abgelaufenem Mandat in Kiew, damit es in den respektiven Ländern keine zu größe Aufregung gibt. Hoffentlich tragen wir hiermit zu ein klein wenig Aufregung bei!
Im 19.5.1919 kam mit der Abänderung der Verfassung der Satz »Les traités secrets sont abolis« (Geheimeverträge sind abgeschafft). 1956 blieb der Satz stehen bei der damaligen Verfassungsänderung, aber 2023 verschwand er aus dem Text. Jetzt kann man das gutmütig interpretieren, das Prinzip sei allgemein anerkannt, aber da es nicht mehr im Text steht, kann schwerlich etwas aus diesem eingewendet werden, wenn die Regierung doch wieder Geheimverträge abschließt.
Das umso mehr als in der Vergangenheit juristisch spitzfindig unterschieden wurde zwischen internationalen Verträgen, zu denen das Parlament seinen Segen erteilen muß, ohne irgendetwas daran ändern zu dürfen wie an anderen Gesetzesprojekten, bevor sie ratifiziert werden, wobei eine Zustimmung der Chamber nicht heißt, daß ratifiziert werden muß, und internationalen Vereinbarungen, die den Abgeordneten nicht zum Absegnen vorzulegen sind. Zuletzt ist öffentlich geworden, daß die Regierung davon öfter nicht einmal Mitteilung am Krautmarkt gemacht hat. Folglich sind die Geheimverträge doch wieder zurück, auch wenn sie jetzt Vereinbarungen heißen. Das erinnert stark an »Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!«
Der Anlaßfall
Zum Thema am Krautmarkt ist das geworden, weil Premier Frieden mit dem Kiewer Bandera-Regime ein Papierel unterschrieben hat bei der Tagung zum 75. Jahrestag der Nord-Atlantischen Terror-Organisation in Washington für engere Zusammenarbeit und für eine Schenkung von 80 Mio. Euro Luxemburger Steuergelder im Jahre 2024. Die Luxemburger Regierung veröffentlichte dazu nichts, aber blöderweise tat dies das Kiewer Regime mit dem englischen Test im Internet (https://www.president.gov.ua/en/news/ugoda-pro-spivrobitnictvo-u-sferi-bezpeki-ta-dovgostrokovu-p-92057). Dort ist immer noch das »Agreement on security cooperation and long-term support between Ukraine and the Grand-Duchy of Luxembourg« voller antirussischer Propaganda zu lesen mit der fröhlichen Mitteilung, aus dem Luxemburger Budget seien 2022 schon 74,4 direkt sowie 29 Mio. über diverse Organisationen und 2023 90 Mio. Euro nach Kiew geflossen. Dem Regime wird eine Mitgliedschaft in EU und NATO zugesichert.
Besonders süß ist der Punkt 22, der unbedingt einer weiteren Verbreitung bedarf: »The Participants will seek to ensure that in the event of external military aggression against Luxembourg, Ukraine’s military capabilities are sufficient for the provision by Ukraine of effective military support to Luxembourg.« Also verspricht da Luc Frieden im Namen seiner Regierung für entsprechende militärische Fähigkeiten des Kiewer Regimes zu sorgen, damit dieses Luxemburg militärisch wirksam beistehen kann, wenn das Land von außen militärisch angegriffen wird. Es ist verständlich, daß die Regierung darüber keine öffentliche Debatte wünschte, und daher das Papierl mit Friedens Unterschrift und der des »Präsidenten« Volodymyr Zelenskyy mit am 10. Juli 2024 bereits abgelaufenen Mandat nicht veröffentlichte.
Die LSAP bekam Wind von diesem Papierl, das im Text »Agreement« genannt wird und nicht »Treaty«, und lud Premier Frieden in eine gemeinsame Sitzung der Kommissionen für Außen- und EU-Politik sowie derjenigen für Krieg (offiziell Verteidigung), wo man sich nicht einig wurde, ob nicht doch die Chamber dem hätte zustimmen müssen, obwohl niemand wirklich inhaltliche Einwände hatte. Daher bat die LSAP die »wissenschaftliche Zelle« um ein Gutachten, ob die Chamber dem Text hätte zustimmen müssen, und was die Kriterien dafür seien, ob ein internationales Abkommen der Zustimmung der Abgeordneten bedarf oder nicht.
Das Gutachten
Am 22.6.2026 wurden 46 Seiten als »note de recherche scientifique 047« (wissenschaftlicher Forschungsbericht 047) abgeliefert, die der Regierung schließlich freie Hand läßt, für was sie um Zustimmung der Chamber ansucht und für was nicht. Die vom Generalsekretariat des Außenministeriums schriftlich geäußerte Ansicht vom 19.6.2025, das Abkommen sei nicht von den Luxemburger Autoritäten veröffentlicht worden, weil es ein »Memorandum of Understanding« sei und kein Vertrag oder juristisch zwingendes Abkommen, wird folglich nicht als verfassungswidrige Geheimhaltung bezeichnet.
Bei allem, was da im Text steht, wäre bei etwas kritischerer Sicht der Dinge doch festzustellen, es sei gar nicht so allgemein anerkannt, daß es keine Geheimverträge mehr gibt.
Immerhin steht in der Note, es wäre empfehlenswert, wenn wie in der Schweiz öffentlich einsehbar aufgelistet würde, wann ein Text als zustimmungspflichtiger Vertrag und wann als nicht zustimmungspflichtige Vereinbarung zu bewerten sei. Im Sinne der Transparenz und damit kein Geheimvertrag vermutet werden könne, wird auch der Regierung empfohlen, alle internationalen Vereinbarungen zu veröffentlichen, versehen mit einer kurzen Erklärung, warum die ihrer Auffassung nach nicht zustimmungspflichtig sei.
Ob die Regierung das tun wird, bleibt einstweilen unbekannt. Bekannt ist hingegen, daß von 2013 bis 2025 der Chamber satte 200 internationale Verträge vorgelegt wurden, denen diese allesamt zumindest mit Mehrheit zugestimmt hat. Wie viele Vereinbarungen es darüber hinaus in diesem Zeitpunkt gegeben hat, bleibt unbekannt, da die wissenschaftliche Zelle sich nicht bemüht hat, Informationen dazu vom Premier oder vom Außenminister zu bekommen. Nachdem die Chamber nicht auf Vorabinformation besteht und nachträglich allem zustimmt, ist das aber eigentlich egal.
Bild: Die Unterzeichnung des Friedens von Leoben im Jahr 1797, der neun öffentliche und elf geheime Artikel enthielt (Guillaume Guillon-Lethière - Joconde database: entry 000PE012250, voir aussi Collections du château de Versailles, Public Domain, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12772592)
